{"id":7744,"date":"2024-08-07T11:53:00","date_gmt":"2024-08-07T09:53:00","guid":{"rendered":"https:\/\/revolinks.de\/?p=7744"},"modified":"2025-06-02T16:43:03","modified_gmt":"2025-06-02T14:43:03","slug":"der-staat-hilfe-oder-hindernis-im-kampf-gegen-die-afd","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/revolinks.de\/index.php\/2024\/08\/07\/der-staat-hilfe-oder-hindernis-im-kampf-gegen-die-afd\/","title":{"rendered":"Der Staat \u2013 Hilfe oder Hindernis im Kampf gegen die AfD?"},"content":{"rendered":"<h4>Parteienverbot, Polizeima\u00dfnahmen \u2013 der Staat k\u00f6nnte gegen die AfD-Nazis vorgehen, ein verl\u00e4sslicher Partner im antifaschistischen Kampf ist er aber nicht, meint unsere Autorin Ada Aap<\/h4>\n<p>Verbotsverfahren gegen die AfD? Klingt plausibel: Wer w\u00fcrde die Faschisten noch w\u00e4hlen, wenn sie morgen schon verboten sein k\u00f6nnten. Allerdings hat die Sache einen gewaltigen Haken; unsere laut Bundesverfassungsgericht (BVG) \u00bbwehrhafte Demokratie\u00ab ist an eben diesem Gericht, wenn es Nazi-Parteien verbieten sollte, meist gescheitert.<\/p>\n<p>Zwei Verbotsantr\u00e4gen gegen die faschistische NPD hat das BVG eine Abfuhr erteilt, 2003 aus \u00bbVerfahrensgr\u00fcnden\u00ab, 2017, weil es keine \u00bbAnhaltspunkte f\u00fcr eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele\u00ab erkennen wollte. Zumindest 2003 unterst\u00fctzte das Urteil die NPD, die ihren Stimmenanteil bei den Bundestagswahlen von 2005 vervierfachen konnte. Obwohl das Wahlergebnis mit 1,6 Prozent deutlich unter der F\u00fcnfprozenth\u00fcrde blieb, st\u00e4rkte das Gericht mit seinem Urteil die Durchsetzungskraft der Nazis, statt sie zu schw\u00e4chen. 2017 hatte die AfD der NPD bereits den Rang abgelaufen.<\/p>\n<p>Nun m\u00fcsste aber auch der Inlandsgeheimdienst \u2013 besch\u00f6nigend \u203aVerfassungsschutz\u2039 genannt \u2013 genug Beweise f\u00fcr ein Verbotsverfahren gegen eine Partei sammeln. Aber der Geheimdienst ist keineswegs verfassungstreu, wie sein offizieller Name vermuten lie\u00dfe. Hans-Georg Maa\u00dfen, sein Pr\u00e4sident von 2012 bis 2018, hat 2015 die AfD beraten, wie sie Beobachtungen durch seine Beh\u00f6rde entgehen kann, 2016 eine Befassung seiner Beh\u00f6rde mit der AfD ausgebremst und 2018 die Hetzjagden auf Migranten in Chemnitz geleugnet, um gleichzeitig auf Twitter von einem \u00bbeliminatorischen Rassismus gegen Wei\u00dfe\u00ab \u00bbim politisch-medialen Raum\u00ab zu schwadronieren.<\/p>\n<p>Mehr noch, der Geheimdienst hat den Aufbau zahlreicher faschistischer Organisationen durch sein dubioses V-Leute-System mit Steuergeldern finanziert. So erhielt der Nazi-Kader Tino Brandt als V-Mann \u203aOtto\u2039 von 1996 bis 2001 rund 200 000 D-Mark von der Beh\u00f6rde, die er unter anderem in den Aufbau des rechtsextremen Th\u00fcringer Heimatschutzes steckte \u2013 der Organisation aus der 1999 die Terrorgruppe NSU hervorging. Der 2014 wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen verurteilte Brandt ist nur einer von vielen \u2013 und das V-Leute-System l\u00e4uft weiter wie geschmiert.<\/p>\n<p>Bei der Serie von Mordanschl\u00e4gen auf Migrantinnen und Migranten durch den NSU von 2000 bis 2006 lenkte die Polizei die Ermittlungen bewusst in eine falsche \u2013 rassistische \u2013 Richtung, einmal war ein Mitarbeiter des Geheimdienstes bei der Erschie\u00dfung eines Opfers am Tatort, andere Male in unmittelbarer N\u00e4he. Nach dem Auffliegen des Skandals starben Zeugen vor ihrer Vernehmung zum Teil auf ungekl\u00e4rte Weise. Und der Inlandsgeheimdienst schredderte Akten, ehe noch Untersuchungsausch\u00fcsse ihre Arbeit aufnehmen konnten.<\/p>\n<p>Auch in der Polizei ist Rechtsextremismus ein erhebliches Problem: Todesf\u00e4lle in Polizeigewahrsam, rechtsradikale Chatgruppen, die Drohschreiben des NSU 2.0 und die Vernetzung von Beamten mit faschistischen Gruppen zeugen davon. Nach Recherchen des Magazins <em>Stern<\/em> ermitteln die Landesinnenministerien derzeit gegen mindestens 400 Polizisten wegen Verdachts auf rechtsextremistische Gesinnung \u2013 f\u00fcr den Kriminologen Tobias Singelnstein allerdings \u00bbnur die Spitze des Eisbergs\u00ab.<\/p>\n<p>Gegen militante Nazis gehen die Staatsorgane nur vor, wenn ihr Agieren den eigenen Interessen zuwider l\u00e4uft oder die \u00d6ffentlichkeit aufmerksam geworden ist. Warum l\u00e4sst der Staat also faschistische Organisationen nicht nur gew\u00e4hren, sondern f\u00f6rdert sie zum Teil sogar aktiv?<\/p>\n<p>Zum einen sind die Gr\u00fcnde geschichtlicher Natur: 1956 \u00fcbernahm der Bundesnachrichtendienst die von der NATO gegr\u00fcndeten Stay-behind-Organisationen \u2013 paramilit\u00e4rische Verb\u00e4nde, die bei einer Invasion von Truppen des Warschauer Paktes hinter deren Linien eingesetzt werden sollten und meist aus Nazis rekrutiert wurden. Die Zusammenarbeit erwies sich im Lauf der Zeit als n\u00fctzlich f\u00fcr Staat und Regierung. Die Faschisten k\u00f6nnen Aufgaben \u00fcbernehmen, deren Erledigung durch die Polizei illegal w\u00e4re. So konnte die Regierung Kohl 1992 das Asylrecht aush\u00f6hlen, weil sie sich auf die rassistischen Pogrome von Rostock-Lichtenhagen berief, die von westdeutschen Nazi-Kadern organisiert worden waren. Dazu ist der Faschismus auch immer noch eine Herrschaftsoption f\u00fcr die Elite, wenn der Parlamentarismus nicht mehr in ihrem Sinn funktioniert, wie 1933.<\/p>\n<p>Im Kampf gegen die Faschisten k\u00f6nnen wir uns nicht auf einen Staat verlassen, der die Nazis so gern nutzt. Im Gegenteil, er wird seine Polizei auf uns hetzen, wenn wir gegen AfD &amp; Co aktiv werden. Antifa hei\u00dft: Selber machen und am Staat vorbei.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Parteienverbot, Polizeima\u00dfnahmen \u2013 der Staat k\u00f6nnte gegen die AfD-Nazis vorgehen, ein verl\u00e4sslicher Partner im antifaschistischen Kampf ist er aber nicht, meint unsere Autorin Ada Aap Verbotsverfahren gegen die AfD? Klingt plausibel: Wer w\u00fcrde die Faschisten noch w\u00e4hlen, wenn sie morgen schon verboten sein k\u00f6nnten. 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