Operation Altersarmut: Sie tarnen es als „Generationengerechtigkeit“
Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat eine Rentenkommission eingesetzt. Sie soll bis zum Sommer 2026 einen Plan zur grundlegenden Umwälzung der Alterssicherung ausarbeiten. Angeblich geht es darum, die junge Generation vor den Kosten überzogener Rentenauszahlungen an die Alten zu schützen. Doch was sie als Akt der Generationengerechtigkeit darstellen, ist in Wirklichkeit nichts anderes als ein gigantischer Raubzug gegen die Einkommen der arbeitenden Klasse. Karl Naujoks erklärt die Hintergründe.
5. Dezember 2025: Der Bundestag stimmt über den „Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus“ ab. Dieser hatte eine Regierungskrise ausgelöst, die zwei Monate andauerte. 18 Abgeordnete der CDU/CSU hatten angekündigt, mit Nein zu stimmen. Dies hätte ausgereicht, um das Gesetz zu blockieren – und womöglich die gesamte Regierungskoalition mit der SPD zu sprengen.
Kanzler Friedrich Merz rang um das politische Überleben. Noch drei Tage vor der Abstimmung im Bundestagsplenum drohte Merz auf der Sitzung seiner eigenen Fraktion, er sehe genau, „wer klatscht und wer nicht“. Am Ende verweigerten nur sieben Abgeordnete der Unionsfraktion ihre Zustimmung. Das reichte nicht, um das Gesetz zu Fall zu bringen. Merz konnte aufatmen, das „Rentenpaket 1“ ging mit der Mehrheit der Stimmen aus CDU/CSU und SPD durch.
Die Lohnabhängigen, die es betrifft, können hingegen nicht aufatmen: Die Abstimmung hat zwar für den Moment das sogenannte Rentenniveau stabilisiert, war aber zugleich an die Einsetzung einer Rentenkommission gekoppelt. Diese soll nun bis Mitte 2026 einen Vorschlag für einen umfassenden Angriff auf unsere Renten ausarbeiten, das „Rentenpaket 2“.
Worum es geht
Mit dem Rentenpaket 1 wurde beschlossen, dass das aktuelle Rentenniveau von 48 Prozent noch bis 2031 erhalten bleibt. Nach dieser Atempause soll es in den Sinkflug gehen. Trotzdem wurde die Abstimmung von Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) als großer Erfolg dargestellt, der der CDU/CSU abgerungen worden sei.
Tatsächlich war die Verlängerung bis 2031 eine klare Verschlechterung gegenüber dem, was die Vorgängerregierung – die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP – bereits vereinbart hatte. Diese wollte das Rentenniveau nicht bis 2031, sondern bis zum Juni 2040 auf 48 Prozent halten. Die entsprechende Gesetzesvorlage kam 2024 in den Bundestag, erreichte aber aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampelkoalition nicht mehr die finale Abstimmung.
Der Angriff gegen das Rentenpaket 1 kam von rechts. Der „Jungen Gruppe“ aus 18 Abgeordneten der Union reichten die Zugeständnisse der SPD nicht. In ihrem Positionspapier argumentierte sie, dass die Verabschiedung der bereits vereinbarten 48 Prozent eine „Vorleistung“ sei, ohne dass die von der SPD in Aussicht gestellte „Gegenleistung“ in Form einer nachhaltigen Absenkung des Rentenniveaus in den 2030er Jahren garantiert werde.
Die Junge Gruppe bekam rasch Unterstützung, etwa aus dem einflussreichen „Parlamentskreis Mittelstand“ in der CDU/CSU. Schließlich schlossen sich auch die neoliberalen Ökonomen des „Sachverständigenrats Wirtschaft“, die sogenannten „Wirtschaftsweisen“, der Kritik an. Das löste ein Trommelfeuer aus: Die Medien stürzten sich drauf und verkauften den Angriff auf das Rentenniveau als Generationenkonflikt.
Das Argument: Wenn das Rentenniveau der Alten nicht umgehend abgesenkt werde, müssten die Jungen immer mehr ins System einzahlen. Das unternehmensnahe Handelsblatt fasst es so zusammen: „Deutschland steht am Kipppunkt: Die Babyboomer gehen in Rente, die Beitragszahler werden weniger, der Beitragssatz könnte explodieren.“
Junge Schnösel attackieren junge Lohnabhängige
Die Argumentation, die Senkung des Rentenniveaus sei im Interesse der jungen Generation, ist offenkundiger Unsinn. Das Rentenniveau bezeichnet das Verhältnis zwischen der Rente eines Durchschnittsverdieners, der 45 Jahre Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung (RV) eingezahlt hat und dem Durchschnittslohn aller Beschäftigten. Dies ergibt die sogenannte Standardrente eines hypothetischen „Eckrentners“.
Wenn dieses Niveau jetzt abgesenkt würde, dann werden gerade die Jüngeren darunter am meisten leiden, wenn sie später in Rente gehen. Ihre ausgezahlten Renten würden deutlich geringer ausfallen.
Genauer: Leiden würden die jungen Lohnabhängigen. Die Abgeordneten, die die Rebellion gegen die 48 Prozent angeführt haben, verdienen pro Monat im Bundestag über 11.800 Euro, wovon sie nicht einen Cent in das Rentensystem einzahlen müssen. Zugleich bauen sie dabei einen monatlichen Rentenanspruch von 2,5 % des Einkommens auf. Daneben verfügen die jungen Abgeordneten der CDU/CSU über teils einträgliche Nebeneinkommen und Vermögen, die sie von ihren Eltern erben werden.
Der Angriff auf das Rentenniveau wurde von einer Gruppe junger Schnösel gestartet. Sie repräsentieren nicht die „junge Generation“, sondern das Interesse der gesamten kapitalistischen Klasse, die ihren Beitrag zum Sozialsystem senken wollen.
Die Rentenansprüche sind Teil des Lebenslohns eines Werktätigen; der Angriff auf das Rentenniveau ist nichts als der Versuch, diesen Lebenslohn zu schmälern. Das Geld, das dabei eingespart wird, behält der Staat, um Aufrüstungsprogramme und Steuererleichterungen für Unternehmen zu finanzieren. Nichts davon fließt in die Taschen derjenigen, die heute jung und lohnabhängig sind.
Was entwickelt sich das Rentenniveau?
Tatsächlich fällt das Rentenniveau seit Jahrzehnten. Laut der Deutschen Rentenversicherung entsprach die Standardrente 1977 fast 60 Prozent des durchschnittlichen Jahresarbeitsentgelts. Das war der höchste Wert in der Geschichte der Bundesrepublik. In den folgenden zwanzig Jahren fiel dieses Niveau auf rund 54 Prozent. Der Niedergang beschleunigte sich infolge der Reformen der SPD-geführten Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder und seinem Sozialminister Walter Riester, die 1998 an die Macht kam. Bis 2010 fiel das Rentenniveau von einst 60 auf 51,6 Prozent, und bis 2015 auf unter 48 Prozent.
Der Kniff: Unter Riester wurden 2001 und 2004 Faktoren in die Rentenanpassungsformel eingeführt, auf deren Grundlage die Rentensteigerungen jährlich berechnet werden. Effekt: die Kopplung an die Entwicklung der Löhne wurde begrenzt, das Rentenniveau fiel deutlich.
Darüber hinaus wurde das gesetzliche Renteneintrittsalter für Männer wie Frauen schrittweise auf 67 Jahre erhöht – in kaum einem anderen europäischen Land liegt es so hoch wie in Deutschland.
Die Selbstinszenierung der Bärbel Bas
Die mit Riester verbundene Rentenpolitik war und ist extrem unpopulär. Sie ist das Trauma der SPD. Sie hat maßgeblich zur Gründung einer vereinten Linkspartei 2007 und dem Niedergang der Sozialdemokratie beigetragen, der bis heute anhält. Um dieses Trauma zu überwinden, wurde 2018 unter SPD-Kanzler Olaf Scholz und seinem Sozialminister Hubertus Heil gesetzlich eine Niveausicherungsklausel in die Rentenanpassungsformel eingeführt, die das Rentenniveau auf mindestens 48 Prozent bis zum Jahr 2025 stabilisierte.
Zugleich wurde die Höhe des Beitragssatzes auf maximal 20 Prozent festgelegt. Die Einhaltung dieser Beitragsobergrenze, so sah es das Gesetz von 2018 vor, wird gegebenenfalls durch die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel abgesichert.
Das Auslaufen dieser „doppelten Haltelinie“ war Auslöser des jüngsten Angriffs durch die CDU-Rechte. Hätten sie sich durchgesetzt, wäre das Rentenniveau bis 2031 um einen Prozentpunkt gesunken. Dies entspricht einem Betrag von durchschnittlich 420 Euro pro Jahr.
Die SPD konnte in ihrem Konflikt mit der Union über das Rentenniveau auf die Linksfraktion stützen, die sich am Ende der Stimme enthielt und so die Rebellion der jungen Unionsabgeordneten ins Leere laufen ließ. Die nutzt dies, um die vorübergehende Rettung der 48 %-Regel als Sieg gegen den sozialen Kahlschlag zu präsentieren.
Sozialministerin Bärbel Bas rühmte sich dafür beim Bundeskongress der Jusos im November 2025, sie sei zuvor auf dem Arbeitgebertag für ihre Aussagen zur Rente ausgelacht worden: „Ich bin diejenige, die gerade voll im Feuer steht. Ich bin die gefühlte Transformationsfläche, die diesen Sozialstaat noch hochhält.“
Das ist nicht nur eine völlige Überzeichnung dessen, was tatsächlich beschlossen worden ist. Es dient Bas und weiten Teilen der SPD nun als Alibi, um im neuen Jahr an dem grundlegenden Angriff gegen das Sozialsystem mitzuwirken. Noch am Abend der Abstimmung des 5. Dezember über die Verlängerung der Haltelinie bis 2031 erklärte die Sozialministerin in den „Tagesthemen“, es bräuchte ein ganz neues Rentensystem: „Es wird nicht reichen, nur an zwei Schräubchen zu drehen“, es müsse eine „mutige Reform“ sein, so Bas. Konkret zeigte sie sich offen für eine Erhöhung des Renteneintrittsalters.
Der Arbeitsauftrag der Rentenkommission
Was uns tatsächlich erwartet, zeigt der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28. November 2025, der die Marschrichtung für die Rentenkommission festlegte. Der Auftrag an die Kommission umfasst insbesondere die Prüfung folgender Fragestellungen:
- Verlängerung der Lebensarbeitszeit (z. B. über die Erhöhung des regulären Renteneintrittsalter oder die Mindesteinzahlzeiten), höhere Abschläge bei vorzeitiger Verrentung;
- Senkung des Rentenniveaus: Einführung eines „Nachholfaktors“ zum Abbau des Ausgleichsbedarfs infolge der Haltelinie nach 2031;
- „Bessere Nutzung der Vorteile des Kapitalmarktes“ für die Altersvorsorge.
Was den letzten Punkt angeht, liegt seit dem 17. Dezember bereits ein Kabinettsbeschluss vor. Er sieht unter anderem ein renditeorientiertes Depot vor, gestützt auf Fonds oder Anleihen. Zugelassen werden soll erstmals auch eine Variante ohne Beitragsgarantie bei der Auszahlung! Mit anderen Worten: Die Rente kann an der Börse auch komplett verzockt werden. Möglich sollen aber auch „Produkte mit einer Garantie von 80 Prozent beziehungsweise 100 Prozent“ sein.
Die SPD-Spitze ist sehr vorsichtig, sich zu offen mit derlei „Reformen“ in Verbindung zu bringen. Ihre Ministerinnen und Minister werden sich hinter der Kommission verschanzen und die Empfehlungen dann als vermeintlich wissenschaftliches, neutrales Ergebnis aus Expertenrunden darstellen.
Klar ist: diese Kommission hat den Auftrag, lediglich Lösungen im Interesse des Kapitals zu finden, die die Regierung dann mit ein paar steuerfinanzierten Trostpflastern an die Masse des Volks verkaufen wird. Der Erfolg des Rentenpakets 1 – die 48 Prozent bis 2031 – erweisen sich nicht mehr als eine Atempause beim steten Versuch, die gesetzliche Rentenversicherung zu entkernen. Das sogenannte Solidarprinzip, also die hälftige Beteiligung des Kapitals an deren Kosten, soll immer weiter ausgehebelt werden.
Bezahlen wird das die vor allem … die jüngere Generation der arbeitenden Klasse: Durch „private“ Zusatzbeiträge, durch eine längere Lebensarbeitszeit, aber auch durch sinkende Rentenbezüge in der Zukunft.
Renten – viel niedriger, als die Ökonomen vorrechnen
Zwei Dinge muss man sich klarmachen: Wenn das Rentenniveau seit 1977 von 60 auf 48 Prozent gefallen ist, dann entspricht das 12 von 60. Der reale Abstieg beträgt also nicht 12, sondern 20 Prozent. Zum anderen ist das Rentenniveau nicht gleichbedeutend mit den tatsächlich ausgezahlten Renten.
Der „Eckrentner“ im Modell zur Berechnung des Rentenniveaus hat 45 Jahre lang gearbeitet und dabei jedes Jahr den Durchschnittslohn aller Versicherten verdient. Doch in der Realität haben aber die Wenigsten eine bruchlose Erwerbsbiografie.
Im Jahr 2023 bekam der hypothetische „Eckrentner“ pro Monat 1604 Euro. Tatsächlich lag die real ausgezahlte Durchschnittsrente in Deutschland monatlich bei nur etwa 1100 Euro.
Die Rentenhöhe für Frauen war dabei im Durchschnitt mit 908 Euro noch einmal deutlich niedriger als jene für Männer (1348 Euro). Im Übrigen verbergen diese Zahlen erheblich unterschiedliche Rentenauszahlungsbeträge, je nach dem ausgeübten Beruf.
Auch wenn das Rentenniveau nichts über die tatsächliche Rente aussagt, so spielt es doch eine erhebliche Rolle für die Entwicklung der der ausgezahlten Renten. Denn das Rentenniveau ist Teil der sogenannten Rentenanpassungsformel – also jener Formel, aus der sich die jährliche Steigerung der Renten ergibt. Wer daran die Axt anlegt, organisiert noch mehr Altersarmut, als heute schon existiert.
Angriffsziel: Bundeszuschuss
Angeblich ist die Absenkung des Rentenniveaus deshalb notwendig, weil die Kosten sonst aus dem Ruder laufen. Der in der SPD einflussreiche „Seeheimer Kreis“ bringt in einem Positionspapier dafür das Standardargument: „Die deutsche Bevölkerung altert. Während 1962 noch sechs Erwerbstätige auf einen Rentner kamen, sind es heute weniger als zwei.“
Prognosen zufolge würde der Anteil der Menschen, die 67 Jahre und älter sind, bis 2060 von heute 20 % auf 27 % steigen. Das sei nicht finanzierbar. Das Umlagesystem der RV müsse mit immer mehr Geld aus Steuermitteln bezuschusst werden.
Dieses Argument ist in Wirklichkeit durch und durch löchrig. Zunächst einmal: Nach der Berechnung des Seeheimer Kreises hat sich das Verhältnis von Erwerbspersonen zu Rentenbeziehern in den letzten 63 Jahren von 6:1 auf unter 2:1 verringert. Doch das Rentensystem ist trotzdem nicht unbezahlbar geworden. Es wird auch nicht zusammenbrechen, wenn sich diese Relation noch etwas weiter verschieben sollte. In den kommenden 35 Jahren wird es sich vergleichsweise wenig verändern, vielleicht auf 1,75 : 1. Danach wird der relative Anteil der Erwerbstätigen pro Rentenempfänger wieder steigen.
Es ist auch keineswegs so, dass im Laufe der Jahre der Bundeszuschuss aus Haushaltsmitteln im weiter erhöht werden musste. Im Gegenteil. In der ersten Zeit nach der großen Rentenreform von 1957 war der Anteil des Bundeszuschusses an den Einnahmen der staatlichen Rentenversicherung deutlich höher als heute. Bis in die 1990er Jahre verharrte der Anteil dann relativ stabil bei rund 20 Prozent.
Es waren politische Entscheidungen wie die Finanzierung ausgeweiteter Kindererziehungszeiten aus der RV, die den Bundeszuschuss auf das Niveau wie in 1960er Jahren hievten – bevor er bis heute wieder auf rund 23 Prozent abfiel, historisch gesehen im mittleren Bereich.
Der Bundeszuschuss zur RV hat für sich nichts Problematisches. Er senkt die Beiträge, die in die RV vom Lohn abgeführt müssen. Im Übrigen hat er mehrere konkrete Funktionen. Über Bundeszuschüsse werden Leistungen finanziert, die nicht durch Beitragszahlungen ins Umlagesystem gedeckt sind.
Darunter fallen Zeiten, die bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden, wie Mutterschaft, Arbeitslosigkeit oder schulische Ausbildung. Auch wird die Höherwertung der Ost-Entgelte oder Waisenrenten aus Steuermitteln bezuschusst. Heißt: Hinter den Attacken auf den Bundeszuschuss steckt ein Angriff vorrangig auf soziale Leistungen, die Mütter, Arbeitslose und Kranke beziehen.
Der gesellschaftliche Reichtum wächst
In der Rentenkommission sitzen Ökonomen des „Sachverständigenrates Wirtschaft“, die eine banale Tatsache wohlfeil übersehen. Die bloße Anzahl der Beitragszahler spielt weder die alleinige, noch die entscheidende Rolle für die Stabilität eines Alterssicherungssystems. Viel wichtiger ist die Entwicklung umfassender ökonomischer Rahmendaten wie der Masse aller Erwerbstätigen und die Masse des erwirtschafteten Mehrprodukts in der Gesellschaft.
Ablesbar ist das an der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Und das wuchs ungleich stärker als die Zahl der Rentenempfänger: Von umgerechnet 184,46 Milliarden Euro (1962) auf 4328,97 Milliarden Euro (2024). Das heißt, die Zahl der Rentnerinnen und Rentner wuchs seit 1962 relativ gesehen um das 3-fache, das BIP hingegen um das 23,5-fache.
Hintergrund dafür ist die fortschreitende industrielle Revolution, die den Wert der Waren, die eine einzelne Arbeitskraft erzeugt, immer weiter steigen lässt. Hinzu kommt, dass die Zahl der Erwerbstätigen durch Zuwanderung und die Einbeziehung von immer mehr Frauen in die Produktion enorm angewachsen ist, auf einen Rekordwert von heute rund 46 Millionen Personen.
Natürlich müssen wir auch die Steigerung der ausgezahlten Bezüge selbst berücksichtigen. Von 1960 bis 2018 haben sich die individuellen Rentenbezüge inflationsbereinigt mehr als verdreifacht. Das enorme Wachstum des verfügbaren Reichtums in der Gesellschaft von 2350 % in demselben Zeitraum konnte das aber nicht aufzehren.
Mythos Kostenexplosion
Die Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zeigen dies: Die Sozialleistungen sind im internationalen Vergleich generell nicht außergewöhnlich hoch und haben auch im Zeitverlauf nicht übermäßig zugenommen. Bei der Rentenversicherung waren die Ausgaben im Vergleich zur Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr sogar niedriger als noch 2010.
Die Ausgabenquote der Rentenversicherung liegt aktuell mit 9,4 Prozent des BIP einen ganzen Prozentpunkt unter der Quote von 2004 (10,4 Prozent) – trotz einer steigenden Zahl von Rentenempfängern.
Und: Obgleich die Zuschüsse aus dem steuerfinanzierten Staatshauhalt nicht angestiegen sind, blieb der Beitragssatz mit 18,6 Prozent deutlich unter der 2018 fixierten Haltelinie von 20 Prozent. Das heißt, das umlagefinanzierte Rentensystem ist sehr wohl stabil und kann es auch weiter bleiben. Und sollte es notwendig sein, aus Steuermitteln zuzulegen, dann ist das ohne Weiteres machbar – erst recht, wenn die Prioritäten weg von der Aufrüstung hin zu Sozialem gelegt werden würden.
Im Übrigen gibt es zahlreiche Berufsgruppen, die nicht in dieses System einzahlen. Dazu zählen auch die jungen Abgeordneten der CDU/CSU wie alle Bundestagsabgeordneten, die den jungen Lohnabhängigen ihre spätere Rente vermiesen wollen.
Tatsächlich sind die Renten in Deutschland vergleichsweise niedrig, jedenfalls für die Masse der Lohnabhängigen. So beträgt die Durchschnittsrente im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst laut Zahlen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) bei deutschen Normalverdienern lediglich 42 Prozent. Im OECD-Mittel der 34 reichsten Industriestaaten der Welt erreichen vergleichbare Versicherte hingegen gut 57 Prozent. Beim Alterssicherungsniveau von Geringverdienern rangiert Deutschland unter den 34 OECD-Mitgliedern sogar an letzter Stelle.
Klassenkampf von oben
Wäre der politische Wille da, könnte die RV ohne jede weitere Reform stabil fortbestehen. Doch die Herrschenden wollen etwas anderes. Deshalb reden sie das gesetzliche Rentensystem schlecht, bezeichnen es als „unbezahlbar“, als „ungerecht“ und so weiter.
Dahinter steckt ein banaler Grund: Es geht um viele Milliarden Euro, die aus Sicht des Kapitals, ihrer Ökonomen und der Bundesregierung umverteilt werden sollen. Der Bundesrechnungshof hat vorgerechnet, dass die von der Ampelkoalition 2024 beschlossene, aber nicht umgesetzte Fortsetzung der doppelten Haltelinie bis 2040 zusätzliche Steuermittel in Höhe von 67 Milliarden Euro erfordert hätte.
Umgerechnet auf die einzelnen Haushaltsjahre wäre dies ein einstelliger Milliardenbetrag – was sich bescheiden ausnimmt, angesichts der zwischenzeitlich von CDU/CSU und SPD beschlossenen jährlichen Neuverschuldung von 200 Milliarden für Aufrüstung und militärisch nutzbarer Infrastruktur. Doch jede Milliarde, die dem System und damit dem kombinierten Lebenslohn der arbeitenden Klasse entzogen wird, kann zur Senkung der Zinsen genutzt werden, die das kreditfinanzierte Aufrüstungsprogramm den Staat kostet.
Die Kosten der RV wird nach dem geltenden Umlageverfahren anteilig vom Kapital bezahlt. Diesen Anteil zu senken, darum geht es in der aktuellen Rentendebatte. Dies ist aber nur möglich, wenn die Masse der Versicherten, also die Lohnabhängigen, selbst mehr einzahlen, länger arbeiten – oder einfach weniger bekommen.
Das hat mit Generationengerechtigkeit nichts zu tun. Das, was sie Rentenreform nennen, ist nichts weiter als Klassenkampf: der Versuch einer gigantischen Umverteilung von Vermögen von unten nach oben.
Schlagwörter: Bas, Rente, Sozialstaat
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