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Mythen und Fakten zum Bürgergeld

Deutschland / 6. Februar 2026

Armut darf nicht bestraft werden !

Seitdem das Bürgergeld vor drei Jahren Hartz 4 abgelöst hat, steht es unter Dauerfeuer von rechts. Unter diesem Druck will Sozialministerin Bärbel Bas nun das Bürgergeld durch ein neues Grundsicherungssystem ablösen. Langzeitarbeitslose und Bedürftige sollen leiden. Denjenigen, die für wenig Geld hart arbeiten, bringt diese Reform nichts, meint Peter Hansen

Am 12. Januar 2026 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Reform des Bürgergeldes in den Bundestag eingebracht. Es soll nun „Grundsicherungsgeld“ heißen. Wenn es das parlamentarische Verfahren wie geplant bis Sommer 2026 unverändert durchläuft, wird das Leben für Langzeitarbeitslose und andere Bedürftige wieder so schwer, wie es früher unter Hartz 4 war.

Katalog der Grausamkeiten

Im Entwurf heißt es: Wer Eigenbemühungen bei der Jobsuche nicht nachweisen kann, dessen Grundsicherung wird um 30 Prozent gekürzt. Wer eine „zumutbare“ Arbeit nicht aufnimmt, dem werden die Leistungen gänzlich gestrichen.

Doch was ist „zumutbar“? Hier werden der Willkür Tür und Tor geöffnet. Die Angestellten der Agentur für Arbeit werden per Gesetz dazu gezwungen, aus dem Büro heraus über die Glaubwürdigkeit von Bedürftigen zu richten. Massive Konflikte auf den Ämtern sind vorprogrammiert.

Obdachlosigkeit droht

Die Karenzzeit bei den Kosten der Unterkunft soll gestrichen werden. Heißt: Wer in die Grundsicherung fällt, hat nicht mehr wie bisher ein Jahr Zeit, um aus einer als zu teuer angesehenen Wohnung ausziehen. Man muss sofort raus, sonst wird gekürzt. Wer keine billigere Wohnung findet: Pech gehabt.

Am härtesten trifft es jene, die Termine im Jobcenter versäumen. Beim zweiten Mal wird die Grundsicherung um 30 Prozent gekürzt, ab dem dritten Mal der komplette Anspruch, inklusive der Kosten für die Unterkunft.

Doch wer versäumt solche Termine? Jene, die psychische Erkrankungen haben, alkoholkrank sind oder anderweitig überfordert sind. Dieser Personengruppe droht durch das Gesetz unmittelbar die Obdachlosigkeit.

Eine Kampagne, die hetzt und spaltet

Der Reform ging eine jahrelange Kampagne von rechts voraus. Die BILD-Zeitung ließ keine Gelegenheit aus, um die Stimmung gegen das Bürgergeld aufzupeitschen. Die AfD segelte im Kielwasser diese Medienkampagne und heizte sie rassistisch auf. So wollte sie im November 2025 in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, wie viele Langzeitarbeitslose den Vornamen „Mohammed“, „Ahmed“ oder „Ali“ tragen.

BILD und AfD implizieren, arbeitslose „Ausländer“ lebten auf Kosten arbeitender „Deutscher“. Das ist rassistische Hetze, die spalten soll. Wenn die Gewerkschaften für höhere Löhne streiken, egal ob für „Mohammed“ oder „Susanne“, dann werden auch diese von rechts attackiert.

Mythos ‚fehlender Arbeitsanreiz‘

Die Annahme, man lebe mit Bürgergeld besser als mit Arbeit, ist weitverbreitet. Sie basiert auf Vorurteilen, die von Lügen und verzerrten Darstellungen in den Medien gefüttert werden. Das Institut WSI wertete für eine im August 2025 veröffentlichte Studie Daten aus 400 Landkreisen und Städten aus. Danach hat selbst, wer nur zum Mindestlohn arbeitet, ein deutlich höheres verfügbares Einkommen als vergleichbare Personen, die Bürgergeld beziehen. Das gilt überall in Deutschland und unabhängig von der Haushaltskonstellation.

Im Durchschnitt liegt der Einkommensvorteil gegenüber dem Bürgergeldbezug bei 557 Euro monatlich im Falle einer alleinstehenden Person, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet; mit einem Kind erhöht sich der Abstand auf 749 Euro.

Mythos Kostenexplosion

Betrachtet man die Ausgaben von Arbeitslosenversicherung, Bürgergeld und Sozialhilfe zusammen, so sind diese Ausgaben insgesamt im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) seit 2004 unverändert geblieben. Im Vergleich mit 2010 ist der Anteil für Bürgergeld, Eingliederungshilfen und Sozialhilfe zusammengenommen sogar leicht zurückgegangen, von 2,8 auf 2,7 Prozent des BIP.

Im Wahlkampf hatte der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz versprochen, die Abschaffung des Bürgergelds würde einen zweistelligen Milliardenbetrag einsparen. Im vorliegenden Gesetzentwurf räumt die Regierung selbst ein, dass das nicht stimmt.

Dort werden für Kommunen, Länder und den Bund Minderausgaben im zweistelligen Millionenbereich ausgewiesen – mithin ein Tausendstel dessen, was Merz versprach. Dem stehen aber Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit entgegen, die aus einem Mehr an Kontrolle, Bürokratie und Sicherheitspersonal entstehen. Unter dem Strich werden ab 2028 diese Zusatzkosten die Einsparungen sogar übersteigen!

Mit anderen Worten: Die ganze Reform ist nichts als ein großer Betrug und spart keinen Cent an Steuergeldern. Dem Kapital nützt es dennoch. Die Logik ist brutal und einfach: Je tiefer der soziale Abstieg ist, desto größer die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Desto leichter lassen sich Belegschaften spalten, wenn Tarifverhandlungen und Streiks für höhere Löhne anstehen.

Kämpfen statt appellieren

Die Bürgergeldreform ist noch nicht durch. Der Gewerkschaftsdachverband DGB verurteilte die verschärften Sanktionen als „nicht erforderlich und sozialpolitisch völlig inakzeptabel“.

Das Problem: die Gewerkschaften belassen im Kern beim Appell an die Vernunft von Sozialministerin Bärbel Bas (SPD). In der Kommunikation mit den eigenen Mitgliedern halten sich die Einzelgewerkschaften ansonsten merklich mit Kritik am Bürgergeld zurück.

Dieser Opportunismus ist kurzsichtig und feige. Die geplante Reform ist unmenschlich und spaltet. Sie ist nur der Beginn einer ganzen Reihe von weiteren Angriffen auf den Sozialstaat. Je früher sich gewerkschaftliche Widerstand dagegen formiert, umso besser.

 


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